Notengebung für Abschlussklassen

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 eine Öffnung der bayerischen Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ab dem 27. April 2020 beschlossen.

Der Unterricht findet in den Abschlussklassen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in den Prüfungsfächern zur Erarbeitung noch fehlender Lehrplaninhalte und zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen statt. Es finden keine verpflichtenden Leistungserhebungen während des zweiten Schulhalbjahres mehr statt. Abweichend von § 31 Absatz 2 FOBOSO werden alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen zur Abschlussprüfung zugelassen.

Für die Berechnung der Halbjahresergebnisse im 2. Halbjahr werden die bereits vorliegenden Leistungen herangezogen. Die gegebenenfalls fehlenden Leistungsnachweise sind durch die entsprechenden Ergebnisse der Leistungsnachweise aus dem 1. Halbjahr zu ergänzen. Liegen mehrere Noten zur Auswahl vor, so ist die jeweils bessere Note auszuwählen.
Schülerinnen / Schüler, die sich bei dieser Notengebung benachteiligt fühlen, erhalten die Möglichkeit im Rahmen einer Günstigerprüfung die fehlenden Leistungsnachweise durch eine freiwillige Ersatzprüfung zu erbringen.

Weiterführende Informationen zur Notengebung mit Fallbeispielen können Sie nachfolgend herunterladen.

Hinweise zur Notengebung für das 2. Halbjahr 2019/2020 in den Abschlussklassen

Beachten Sie bitte auch, dass in dieser außergewöhnlichen Situation die Samstage in die Planung der Leistungsnachweise einbezogen wurden, um eine Entzerrung zu ermöglichen und Ihnen eine angemessene Prüfungsvorbereitung anbieten zu können. Diese Maßnahme wurde mit der SMV und dem Elternbeirat abgestimmt.
Offene Fachreferate müssen in Rücksprache mit den betreuenden Lehrkräften umgehend gehalten werden. Sollten Sie noch keinen Termin für Ihr Fachreferat haben, so setzen Sie sich bitte mit Ihrer Lehrkraft per E-Mail in Verbindung.

Jens Baumgärtel
Schulleiter