Mathematik (Technische Ausbildungsrichtung)

1. Ziele und Inhalte

Ziel des Mathematikunterrichts in der beruflichen Oberstufe ist es, den Schülerinnen und Schüler die Welt der Mathematik näher zu bringen und in ausreichendem Maße die für Studium und Beruf notwendigen Voraussetzungen zu vermitteln.

11. Jahrgangsstufe (FOS nach LehrplanPLUS)

ANALYSIS

  • Wiederholung mathematischer Inhalte (Lernzirkel)
  • Ganzrationale Funktionen
  • Anwendungsbezogene Vorgänge

LINEARE ALGEBRA und ANALYTISCHE GEOMETRIE

  • Vektoren im zwei- und dreidimensionalen Raum
  • Lineare Unabhängigkeit
  • Lineare Gleichungssysteme
  • Produkte von Vektoren

12. Jahrgangsstufe (FOS nach LehrplanPLUS)

ANALYSIS

  • Differenzialrechnung bei ganzrationalen Funktionen
  • Exponentialrechnung und Logarithmus
  • Kurvendiskussion von verknüpften Funktionen
  • Integralrechnung

LINEARE ALGEBRA und ANALYTISCHE GEOMETRIE

  • Produkte von Vektoren
  • Geraden und Ebenen im Raum
  • Geometrische Anwendungen im dreidimensionalen Raum

12. Jahrgangsstufe (BOS nach LehrplanPLUS)

Inhalte der 12. Jahrgangsstufe BOS Technik umfasst die Inhalte aus der 11. und 12. Jahrgangsstufe der FOS Technik.

13. Jahrgangsstufe (FOS/BOS nach LehrplanPLUS)

ANALYSIS

  • Umkehrfunktionen
  • Vertiefung des Integralbegriffs
  • Integralrechnung, Integrationsverfahren
  • Anwendung der Differenzial- und Integralrechnung
  • Gewöhnliche Differenzialgleichungen

STOCHASTIK

  • Zufallsexperiment und Ereignis
  • Relative Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit
  • Grundlagen der Kombinatorik
  • Bernoulli-Ketten
  • Zufallsgröße und Wahrscheinlichkeitsverteilung
  • Testen von Hypothesen

2. Pflichtfach „Mathematik Additum“

Das zweistündige Pflichtfach für die 12. Jahrgangsstufe behandelt mathematische Inhalte, die nicht im regulären Unterricht behandelt werden:

  • Abschnittsweise definierte Funktionen
  • Trigonometrische Funktionen
  • Gebrochen-rationale Funktionen

3. Leistungsnachweise

In der 11. Jahrgangsstufe werden im Schulhalbjahr eine Schulaufgabe und mindestens eine Stegreifaufgabe oder eine Kurzarbeit geschrieben. Die Gewichtung von schriftlicher zu den sonstigen Leistungen ist eins zu eins. In der 12. Jahrgangsstufe (FOS und BOS) werden im Schuljahr zwei Schulaufgaben und mindestens drei Stegreifaufgabe oder mindestens zwei Kurzarbeiten geschrieben. Die Gewichtung von schriftlicher zu den sonstigen Leistungen ist eins zu eins.

In der 13. Jahrgangsstufe (FOS und BOS) werden im Schuljahr zwei Schulaufgaben und mindestens drei Stegreifaufgabe oder mindestens zwei Kurzarbeiten geschrieben. Die Gewichtung von schriftlicher zu den sonstigen Leistungen ist eins zu eins.

Zugelassene Hilfsmittel bei Leistungsfeststellungen und Prüfungen:

4. Ergänzungsunterricht

  • Ergänzungsunterricht für die 11. Jahrgangsstufe FOS
  • Vorkurs FOS (Brückenangebot für die M-Klassen der Hauptschule, um den Übergang in die FOS zu erleichtern)

5. Links