Anmeldung zur Vorklasse der Fachoberschule (FOS)
Um geeigneten Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Schulabschluss der Mittelschulen und der Wirtschaftsschulen den Übergang an unsere Schule zu erleichtern, wird an unserer Schule eine Vorklasse FOS angeboten. Der Nachweis der Eignung kann über den Notendurchschnitt (mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik) oder über ein pädagogisches Gutachten erfolgen.
Eine Aufnahme in die Vorklasse FOS ist auch möglich, wenn der mittlere Schulabschluss erreicht wurde, nicht jedoch der erforderliche Notendurchschnitt. In diesem Fall ist die Aufnahme nur bei Vorlage eines pädagogischen Gutachtens der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule möglich, in dem die grundsätzliche Eignung für den Bildungsweg der Fachoberschule bestätigt wird.
Alle wichtigen Informationen zu unserer Schule können Sie unserer virtuellen Informationsveranstaltung auf unserer Homepage entnehmen. Die Auflistung der erforderlichen Daten und Dokumente für die Anmeldung finden Sie in der unten stehenden Übersicht. Die Bedingungen für eine Anmeldung an unserer Schule sind in der Schulordnung der Fach- und Berufsoberschulen (FOBOSO) in §2 bis §9 geregelt.
erfolgt in der Zeit vom 17.02.2025 bis 28.02.2025.
Die Anmeldung erfolgt online, zusätzlich müssen Unterlagen im Anmeldezeitraum abgegeben werden.
Alle Informationen zur Anmeldung werden hier rechtzeitig bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung an unserer Schule erst wirksam wird, sobald wir von Ihnen die kompletten Anmeldeunterlagen erhalten haben. Die Unterlagen sind persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vollständig in der Schule abzugeben.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausgedruckte und unterschriebene Anmeldedaten (bei minderjährigen Bewerbern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich!)
- Amtlicher Lichtbildausweis (SchülerIn) im Original (zur Ansicht) und in Kopie (zum Verbleib an der Schule)
- Lebenslauf mit Lichtbild (tabellarisch und unterschrieben)
- Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses im Original und in Kopie oder das Zwischenzeugnis im Original und in Kopie (falls Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses noch nicht vorliegt.)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz im Original zur Ansicht
- amtliches Führungszeugnis für Schülerinnen und Schüler, die nicht direkt von einer Schule / Berufsschule übertreten
- pädagogisches Gutachten der zuletzt besuchten Schule (Mittel-, Wirtschafts-, Realschule), in dem die Eignung für den Bildungsweg der Fachoberschule bestätigt wird
Beachten Sie auch die nachfolgenden allgemeinen Hinweise.
- Kompetente Auskünfte über die Gewährung von BAföG und Erstattung von Fahrtkosten erteilt das zuständige Sachgebiet des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung.
- Bis zum Schuljahresbeginn stellen wir nur Anmeldebescheinigungen aus, keine Schulbesuchsbestätigungen. Schulbesuchsbestätigungen werden am ersten Schultag des Schuljahres ausgeteilt.
- Sollten Sie an einer Aufnahme in die FOSBOS Erding nicht mehr interessiert sein, bitten wir um sofortige Rücknahme der Anmeldung.
- Für den Fall, dass die Staatliche Fachoberschule / Berufsoberschule Erding im kommenden Schuljahr nicht alle regulär angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann, können sie einer anderen Fachoberschule / Berufsoberschule zugewiesen werden.
Weitere Hinweise zur Vorklasse der FOS:
- schwerpunktmäßig erfolgt der Unterricht in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch sowie in Fächern der entsprechenden Ausbildungsrichtung
- der Unterricht in der Vorklasse der FOS erfolgt in Vollzeit und umfasst ein ganzes Schuljahr
- die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die am 15.12. endet
- die Probezeit in der nachfolgenden 11. Klasse entfällt, wenn in allen Fächern der Vorklasse im Jahreszeugnis mindestens die Note 3 erzielt wird
- Schüler mit pädagogischem Gutachten müssen in allen Fächern der Vorklasse mindestens die Note 4 erzielen, um in die 11. Klasse aufsteigen zu können. Alternativ dazu kann eine Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen werden durch mind. die Note 2 in einem anderen Fach oder durch mind. die Note 3 in zwei anderen Fächern; zum Ausgleich der Note 5 in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik können nur Fächer aus dieser Fächergruppe herangezogen werden.