Anmeldung zum Vorkurs der Berufsoberschule (BOS)

An der Staatlichen Berufsoberschule Erding wird jeweils im Februar ein Vorkurs eingerichtet. In diesem Schuljahr beginnt der Vorkurs am Montag, 17. Februar 2025.
Der Vorkurs dient Schülerinnen und Schülern mit Mittlerer Reife zur Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Der Vorkurs erleichtert den Einstieg in die Berufsoberschule. Wer in allen Fächern im Jahreszeugnis des Vorkurses mindestens die Note 3 (mindestens 7 Punkte) erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch nicht der Probezeit.

Die Anmeldung für den Vorkurs BOS im Schuljahr 2024/2025 findet im Zeitraum
vom Montag, 4. November 2024 bis Freitag, 14. Februar 2025
zu den Öffnungszeiten des Sekretariats statt.

Weitere Informationen sowie den Unterrichts- und Anmeldebeginn entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt, welches Sie hier herunterladen können.

Weiterhin bieten wir zum Herunterladen den Anmeldebogen zum Vorkurs an.

Bei der Anmeldung zum Vorkurs sind vorzulegen:

  • Anmeldebogen ausgefüllt und unterschrieben (bei minderjährigen Bewerbern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich!)
  • amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber) im Original (zur Ansicht) und in Kopie (zum Verbleib an der Schule)
  • lückenloser Lebenslauf (tabellarisch und unterschrieben)
  • Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre)
  • Zeugnis eines mittleren Schulabschlusses im Original und in Kopie oder das Zwischenzeugnis im Original (falls Zeugnis des mittleren Schulabschlusses noch nicht vorliegt)
  • amtliches Führungszeugnis für Schülerinnen und Schüler, die nicht direkt von einer Schule / Berufsschule übertreten
  • Nachweis über eine einschlägige berufliche Vorbildung oder Ausbildungsvertrag (falls Berufsabschluss noch nicht erreicht wurde) jeweils im Original (zur Ansicht) und in Kopie (zum Verbleib an der Schule) oder Nachweis über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung (Bestätigung der Arbeitgeber)
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz

Die beruflichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn ein Nachweis über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung (Bestätigung der Arbeitgeber) vorgelegt wird.