Volkwirtschaftslehre (VWL)

I. Allgemeines

Die Volkwirtschaftslehre ist ein wichtiger Bestandteil jeder betriebswirtschaftlich ausgerichteten Ausbildung und an der Fachoberschule und der Berufsoberschule in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft Pflichtfach in der 11. 12. und 13. Jahrgangsstufe. Der Unterricht in Volkswirtschaftslehre soll die Schülerinnen und Schüler laut Lehrplan befähigen, „sich kritisch mit den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft auseinanderzusetzen.“
Im Rahmen von Projekten befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Lösung aktueller volkswirtschaftlicher Problemstellungen. Durch die selbstständige und teambezogene Auseinandersetzung erfahren sie den Praxisbezug der im Unterricht vermittelten Modelle und erkennen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Bereichen der Volkswirtschaftslehre. Zudem lernen die Schülerinnen und Schüler im Team erarbeitete Ergebnisse im Klassenverband erwachsenengerecht zu präsentieren und zu diskutieren.
Die in der 13. Jahrgangsstufe vermittelten Lerninhalte bauen auf dem in der 11. und 12.Jahrgangsstufe erworbenen Wissen auf, wobei die Komplexität der ökonomischen Beziehungen zunehmend eine Darstellung auf theoretisch-abstraktem Niveau erfordert.

II. wesentliche Kompetenzen

- in der 11. Jahrgangsstufe: (gültig ab Schuljahr 2017/18):

- in der 12. Jahrgangsstufe:

- in der 13. Jahrgangsstufe:

III. Leistungsnachweise:

11. Jahrgangsstufe: 2 Kurzarbeiten
12. Jahrgangsstufe: 2 Schulaufgaben
13. Jahrgangsstufe: 2 Schulaufgaben