Anmeldung zur Fachoberschule

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Zulassungsvoraussetzungen zur Fachoberschule (FOS)

Zulassung FOS

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Die Aufnahme in die Fachoberschule wird durch die Schulordnung der Fach- und Berufsoberschulen (FOBOSO) in §5 und §7 geregelt.

Die Zulassung zur Fachoberschule setzt entweder

  • einen Mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
  • eine Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
  • den erfolgreichen Besuch der Vorklasse der Fachoberschule 

voraus. Sollte in einem der oben genannten Fächer keine Note vorliegen, so wird eine Eignungsungsprüfung in den Fächern Deusch, Englisch und Mathematik durchgeführt.

Für die Ausbildungsrichtung Gestaltung muss zusätzlich eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Um geeigneten Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Schulabschluss des M-Zweiges der Mittelschulen und der Wirtschaftsschulen den Übergang an unsere Schule zu erleichtern, wird an unserer Schule eine Vorklasse FOS angeboten. Der Nachweis der Eignung kann über den Notendurchschnitt oder über ein pädagogisches Gutachten erfolgen. Eine Aufnahme in die Vorklasse FOS ist auch möglich, wenn der mittlere Schulabschluss erreicht wurde, nicht jedoch der erforderliche Notendurchschnitt. In diesem Fall ist die Aufnahme nur bei Vorlage eines pädagogischen Gutachtens der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule möglich, in dem die grundsätzliche Eignung für den Bildungsweg der Fachoberschule bestätigt wird.

Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit (gilt nicht für Vorkurs FOS). Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.