Allgemeine Informationen zur fachpraktischen Ausbildung (fpA) an der Beruflichen Oberschule Erding

Herzlich Willkommen auf der Startseite der fachpraktischen Ausbildung (fpA) an der Beruflichen Oberschule Erding. Als Schulbeauftragter für die fpA, darf ich Sie im Namen der Schulleitung und meiner Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich begrüßen. Auf dieser Seite erwarten Sie einige allgemeine Informationen zur fpA an der Beruflichen Oberschule Erding.

Für Fragen zur fachpraktischen Ausbildung stehe ich telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Alle wichtigen Informationsschreiben und Formulare finden Sie unter Service - Formulare - Fachpraktische Ausbildung.

schulbeauftrager fpa Schulbeauftragter für die fachpraktische Ausbildung


Johannes Floßmann, OStR

Tel.: (08122) 880 949 401
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sprechstunde: im Raum O301 nach tel. Vereinbarung

 

Die Besonderheit der Fachoberschule ist die fachpraktische Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11, in der die Schüler als Praktikanten in Betrieben im erwerbs- und gemeinwirtschaftlichen Bereich mitarbeiten. Sie findet ihre Fortsetzung in den fachrichtungsbezogenen Studiensemestern der Fachhochschulen. In den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft & Verwaltung, Internationale Wirtschaft und Sozialwesen sind wir dabei auf die Zusammenarbeit mit qualifizierten Praktikumsbetrieben angewiesen. Im Fachbereich Technik werden die Praktika in den schuleigenen Werkstätten absolviert.

Ziele

Erste Begegnung mit der Arbeitswelt und den dort auftretenden Problemen. Vermittlung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten als Grundlage für den Unterricht. Orientierungshilfe für die Berufsfindung.

Organisation

Die Schüler verbringen die Hälfte des Schuljahres im Praktikum. Unterricht und fachpraktische Ausbildung wechseln sich im 14-tägigen Rhythmus (siehe Phasenplanung) ab. Die Schüler*innen bewerben sich gleich nach der Einschreibung im Februar bei den Praktikumsbetrieben und reichen dann an der Schule das Formular „Praktikumsvereinbarung“ ein. Eine Stellenliste ist unter Service - Formulare erhältlich. Die Zugangskennung dazu erhalten die Schüler*innen bei der Einschreibung. Im 2. Schulhalbjahr wird die Praktikumsstelle gewechselt.

Wir sind immer wieder auf der Suche nach Betrieben, die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen können. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Interesse haben. Ein allgemeines Informationsschreiben an Betriebe und die Phasenplanung finden Sie auch unter Service - Formulare.

Pflichten der Schüler im Praktikum

IIn den §§ 21 (2) und 22 (3) der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sind wichtige Verhaltensregeln festgelegt. Die Schüler*innen haben u. a. im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung Stillschweigen über alle ihnen im Rahmen der Ausbildung zur Kenntnis gelangenden Tatsachen zu wahren, die der Geheimhaltung unterliegen. Sie dürfen für die fachpraktische Ausbildung kein Entgelt fordern oder entgegennehmen. Während der Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung obliegt die Aufsicht den Praxisanleiterinnen und -anleitern bzw. den Ausbilderinnen und Ausbildern. Deren Anordnungen ist Folge zu leisten.

Bewertung

Die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung fließen zum Schulhalbjahr bzw. zum Ende des Schul-jahres in das jeweilige Zeugnis mit ein. Die Note der fachpraktischen Ausbildung setzt sich aus drei Teilbereichen zusammen. Die fachpraktische Tätigkeit im Praktikumsbetrieb fließt mit 50 % in die Note ein. Jeweils 25 % kommen aus der fachpraktischen Anleitung und der fachpraktischen Vertiefung aus dem Schulunterricht. Um die Probezeit an der FOS zu bestehen, müssen mindestens 4 Punkte in der fachpraktischen Ausbildung erzielt werden. Für das Bestehen der 11. Jahrgangsstufe sind in der Summe beider Schulhalbjahre mindestens 10 Punkte zu erzielen.
Werden mehr als fünf Tage der fachpraktischen Ausbildung ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, so ist sie in der Regel als „ohne Erfolg durchlaufen“ zu bewerten. Das gleiche gilt, wenn der Leiter der Ausbildungsstätte wegen der Verletzung von Pflichten die Fortsetzung der Ausbildung verweigert. Bei einer Häufung von Fehltagen ist das Praktikum ebenfalls nicht bestanden.

Fachpraktische Ausbildung in der Schule

In der Phasenplanung sind auch während der Praktikumsphasen Schultage eingeplant. An diesen Tagen findet die fachpraktische Anleitung und Vertiefung an der Schule statt. In diesem Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern in der Schule Hilfestellung bei Problemen im Praktikum gegeben werden. Darüber hinaus dient dieser Unterricht auch dazu, die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Neben Betriebsbesichtigungen und einem Besuch von Hochschulen in München und Landshut, werden auch Fachleute aus der Praxis in die Schule eingeladen, um über aktuelle Entwicklungen auf dem Studien- und Ausbildungsmarkt zu informieren.

Alle wichtigen Formulare und Informationen können Sie sich unter Service - Formulare - Fachpraktische Ausbildung downloaden:

  • Informationsschreiben an Praktikumsbetriebe
  • Phasenplanung
  • Listen der Praktikumsstellen
  • Formular Praktikumsbestätigung
  • Vorlage für Praktikumsberichte
  • Einschätzungsbögen
  • Vorlage zur Entschuldigung im Praktikum/ in der Schule
  • Vorlage zur Beantragung einer Beurlaubung vom Praktikum/Unterricht

Weiterführende Informationen zur fpA für die einzelnen Ausbildungsrichtungen

Über die nachfolgenden Buttons gelangen Sie zu den Seiten mit den speziellen Informationen für die einzelnen Ausbildungsrichtungen.