Rechtslehre

I. Allgemeines

Rechtslehre wird in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Internationalen Wirtschaft nur in der 11. Jahrgangsstufe unterrichtet. Die am Jahresende erzielte Note fließt in die Durchschnittsnote der 12. Jahrgangsstufe mit ein.

Im Unterrichtsfach Rechtslehre setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Leitprinzipien, Rechtsquellen und Regelungen des deutschen Privatrechts auseinander und sind so befähigt, im Rechtsverkehr fachlich fundiert, verantwortlich und sozial kompetent zu handeln.

In der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft erwerben die Schülerinnen und Schüler zudem auch Kompetenzen im internationalen Recht und agieren nicht nur im nationalen sondern auch im internationalen Geschäftsverkehr. Durch die Auseinandersetzung mit der Rechtskultur, nicht nur des eigenen Landes, entwickeln sie ein Verständnis für die grundlegenden Prinzipien verschiedener Rechtsordnungen.

II. Wesentliche Kompetenzen

III. Leistungsnachweise

11. Jahrgangsstufe: Insgesamt 2 Kurzarbeiten, mündliche Noten und Projektarbeit