Sozialwirtschaft und Recht

I. Allgemeines

Mit dem neuen Lehrplan werden die Fächer Wirtschaftslehre und Rechtslehre zu dem Fach Sozialwirtschaft und Recht zusammengefasst. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler in dem Bereich Sozialwirtschaft laut Lehrplan „sowohl einzelwirtschaftliche als auch gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und beurteilen“. Die betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sind hier konsequent auf soziale Einrichtungen abgestimmt. Der Bereich Rechtslehre wird erst in der 12. Jahrgangsstufe miteinbezogen.

II. Kompetenzen

Folgende Kompetenzen werden in erster Linie in der 11.Jahrgangsstufe vermittelt: