Anmeldung zur Berufsoberschule

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Zulassungsvoraussetzungen zur Berufsoberschule (BOS)

Zulassung BOS Grafik nach: "Berufliche Oberschule Bayern", Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 2009

Die Aufnahme in die Berufsoberschule wird durch die Schulordnung der Fach- und Berufsoberschulen (FOBOSO) in §6 und §7 geregelt.

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses, die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung sowie die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule voraus. Die Ausbildungszeit (Schule und Ausbildung) muss ohne Wiederholungen oder Verlängerungen insgesamt mindestens elf Jahre betragen; Zeiten entsprechender Berufstätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung werden angerechnet.
Im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses muss der Durchschnitt der Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 3,5 betragen. Alternativ ist die Eignung für die Berufsoberschule gegeben, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums vorliegt oder wenn im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses in der Regel in allen Fächern mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) erzielt wurde

Sollte im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik keine Note ausgewiesen sein, so kann die erforderliche Voraussetzung des Besuchs der Berufsoberschule durch

  • eine Eignungsprüfung Deutsch, Englisch und Mathematik oder
  • den erfolgreichen Besuch der Vorklasse oder des Vorkurses 

erfüllt werden.

Die endgültige Aufnahme in die Berufsoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Vorklasse BOS und in der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule bis zum 15. Dezember des Schuljahres.