Anmeldung zur Vorklasse der Berufsoberschule (BOS)

Die Vorklasse dient Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Schulabschluss zur Auffrischung grundlegender Kenntnisse. Die Vorklasse erleichtert den Einstieg in die Berufsoberschule. Wer in allen Fächern im Jahreszeugnis der Vorklasse mindestens die Note 3 (mindestens 7 Punkte) erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch nicht der Probezeit.

Alle wichtigen Informationen zu unserer Schule können Sie unserer virtuellen Informationsveranstaltung auf unserer Homepage entnehmen. Die Auflistung der erforderlichen Daten und Dokumente für die Anmeldung finden Sie in der unten stehenden Übersicht. Die Bedingungen für eine Anmeldung an unserer Schule sind in der Schulordnung der Fach- und Berufsoberschulen (FOBOSO) in §2 bis §9 geregelt. 

Die Anmeldung für den Schulbesuch der FOS und BOS im Schuljahr 2024/2025
fand im Zeitraum vom 26.02.2024 bis 08.03.2024 statt.

Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 ist beendet.

Eine Anmeldung kann nur in einer Ausbildungsrichtung erfolgen, welche zur beruflichen Vorbildung passt. Die Übersicht der Zuordnungen finden Sie auf der Seite der Beruflichen Oberschule Bayern. Sollte abweichend dazu eine andere Ausbildungsrichtung angestrebt werden, so ist an die Schulleitung ein formloser Antrag mit einer kurzen Begründung (z. B. mit dem beabsichtigten Studiengang) zu stellen. Sollten Sie noch Fragen zur Zuordnung haben, so können Sie gerne unser Sekretariat kontaktieren.

In die Vorklasse können nur Schüler mit folgenden mittleren Schulabschlüssen aufgenommen werden:

  • Abschlusszeugnis der 10. Klasse der Mittelschule (M10)
  • Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi)

  • mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
  • mittlerer Schulabschluss der Berufsfachschule

  • Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule

Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen, wenn eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erfolgreich ablegt wird.

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausgedruckte und unterschriebene Anmeldedaten (bei minderjährigen Bewerbern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich!)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (SchülerIn) im Original (zur Ansicht) und in Kopie (zum Verbleib an der Schule)
  • Lebenslauf mit Lichtbild (tabellarisch und unterschrieben)
  • Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses im Original und in Kopie oder das Zwischenzeugnis im Original und in Kopie (falls Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses noch nicht vorliegt.)
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz im Original zur Ansicht
  • amtliches Führungszeugnis für Schülerinnen und Schüler, die nicht direkt von einer Schule / Berufsschule übertreten.
  • Nachweis über eine einschlägige berufliche Vorbildung oder Ausbildungsvertrag (falls Berufsabschluss noch nicht erreicht wurde) jeweils in Kopie (zum Verbleib an der Schule) oder Nachweis über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung (Bestätigung der Arbeitgeber)

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung an unserer Schule erst wirksam wird, sobald wir von Ihnen die kompletten Anmeldeunterlagen erhalten haben. Die Unterlagen sind persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vollständig in der Schule abzugeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den speziellen Informationsseiten. Beachten Sie auch die nachfolgenden allgemeinen Hinweise.

  1. Kompetente Auskünfte über die Gewährung von BAföG und Erstattung von Fahrtkosten erteilt das zuständige Sachgebiet des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung.
  2. Bis zum Schuljahresbeginn stellen wir nur Anmeldebescheinigungen aus, keine Schulbesuchsbestätigungen. Schulbesuchsbestätigungen werden am ersten Schultag des Schuljahres ausgeteilt.
  3. Sollten Sie an einer Aufnahme in die FOSBOS Erding nicht mehr interessiert sein, bitten wir um sofortige Rücknahme der Anmeldung.
  4. Für den Fall, dass die Staatliche Fachoberschule / Berufsoberschule Erding im kommenden Schuljahr nicht alle regulär angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann, können sie einer anderen Fachoberschule / Berufsoberschule zugewiesen werden.